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BVerwG, 03.03.1975 - V B 66.73 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 29.03.1973 - 20 XII 72
- BVerwG, 03.03.1975 - V B 66.73
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.05.1965 - IV C 78.65
Inhalt der Abfindungsbeschwerde nach § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1975 - V B 66.73
Sie sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 15, 271 [276 f.] und BVerwGE 21, 93). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1975 - V B 66.73
Das erfordert mindestens die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts von Bedeutung gewesen ist als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung als "grundsätzlich" rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90). - BVerwG, 12.02.1963 - I B 141.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.03.1975 - V B 66.73
Sie sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 15, 271 [276 f.] und BVerwGE 21, 93).